DPSG Bezirk Saarbrücken

Suche
Close this search box.

Der Bezirksvorstand

Der Bezirksvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Diese sind jeweils einzel und alleinvertretungsberechtigt. Sofern nur ein Vorstandsmitglied im Amt ist, ist es von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.

Mitglieder des Bezirksvorstands sind:

  1. die beiden Bezirksvorsitzenden;
  2. die Bezirkskuratin/der Bezirkskurat.

Die Mitglieder des Bezirksvorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bezirksversammlung und endet mit dem Schluss einer Bezirksversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
Zu Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten können Priester, Diakone oder Frauen und Männer gewählt werden, die über eine kirchliche Beauftragung verfügen. Die kirchliche Beauftragung der Bezirkskuratin oder des Bezirkskuraten erfolgt nach den Regelungen der Diözese.

Die Aufgaben des Bezirksvorstandes sind:

  • die Leitung des Bezirks im Rahmen der Ordnung, Satzung und Beschlüsse des Verbandes, des
    Diözesanverbandes und des Bezirks;
  • die Vertretung des Bezirks;
  • die Berufung der Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und
    Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden Bezirkskonferenz;
  • die Berufung von Fachreferentinnen und Fachreferenten;
  • die Berufung der Mitglieder der Bezirksarbeitskreise auf Vorschlag der jeweiligen Stufenleitung
    und der Facharbeitskreise auf Vorschlag der Fachreferentin oder des Fachreferenten;
  • die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
  • die Anerkennung von Stämmen;
  • die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstagungen der Vorstände der Stämme;
  • die Führung der Kasse und Rechnungslegung, soweit kein Rechtsträger vorhanden ist.