Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
– der Bezirksvorstand;
– die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
– die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Bezirksleitung für Inklusion, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.
Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskuratinnen und Bezirkskuraten einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.
Die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe bestehen aus je zwei Personen, einer Referentin bzw. einem Referenten und einer Stufenkuratin bzw. einem Stufenkuraten. Falls das Amt der Stufenkuratin bzw. des Stufenkuraten nicht besetzt werden kann, kann die Stufenleitung mit einer weiteren Referentin bzw. Referenten besetzt werden. Die Stufenleitung soll mit einer Frau und einem Mann besetzt sein.
Die Bezirksleitung hält ihre Arbeitstagungen nach Bedarf. Sie wird hierzu vom Bezirksvorstand einberufen. Er leitet die Arbeitstagungen. Ferner ist die Bezirksleitung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.
Die Bezirksleitung hat folgende Aufgaben:
– die Beratung des Bezirksvorstandes;
– die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
– die Vorbereitung der Bezirksversammlung und der Bezirkskonferenzen;
– die Vorbereitung und Durchführung von Bezirksunternehmungen;
– die Beratung und Koordinierung der Arbeit der Altersstufen im Bezirk;
– die Unterstützung von Unternehmungen mehrerer Stämme;
– die Werbung von Mitarbeitenden;
– die Vorbereitung und Durchführung von gemeinsamen Beratungen der Leitungsteams und der Vorstände der Stämme;
– die Öffentlichkeitsarbeit.